FRANKFURT/M, 06.05.2018: In der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) soll künftig die Bezeichnung „Trauung“ für alle vom Standesamt beurkundeten Lebensbündnisse gelten.
Die Kirchensynode brachte ein entsprechendes Kirchengesetz zur Änderung der sogenannten Lebensordnung ein. Seit 2013 ist in der EKHN die `Segnung von homosexuellen Partnerschaften´ und die `Trauung von heterosexuellen Paaren´ rechtlich und theologisch gleichgestellt. Nur die Bezeichnung „Trauung“ ist auch im Bereiche der EKHN bislang allein heterosexuellen Verbindungen vorbehalten [gewesen].
Die evangelische Trauung ist – bekanntermaßen – ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung mit Gebet, Liedern, Worten aus der Bibel, Predigt und dem Segen.
Das Kirchengesetz im Zuständigkeitsbereich der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) soll im Herbst 2018 verabschiedet werden und Anfang 2019 in Kraft treten. Anlass für die Novellierung ist die [staatlicherseits inzwischen erfolgte] Einführung der `Ehe für alle´, die seit dem 1. Oktober 2017 möglich ist. Seitdem entfällt die Möglichkeit, eine eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen.
Im Zuständigkeitsbereich der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) wurde bereits 2016 – fast anderthalb Jahre vor der Einführung der `Ehe für alle´ – die kirchenrechtliche Gleichstellung aller Ehepaare kraft Beschluss der Landessynode vollzogen.
Die anstehende Novellierung in Hessen-Nassau folge der geänderten staatliche Rechtslage und sei „inhaltlich kein großer Schritt“, sagte Oberkirchenrätin Petra Zander.
pdf >> „… inhaltlich kein großer Schritt„
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