… nach einer Trennung – REFORMBEDARF

Nach einer Trennung ist es oft vorbei mit der Gleichberechtigung. Meist lebt das Kind bei der Mutter, der Vater zahlt nur noch. Was sich ändern muss, schildert und erläutert Til Knipper* im Beitrag, den wir zur Diskussion stellen:

Sie wäre das perfekte Vorbild für die Befürworter und Befürworterinnen einer Reform des Unterhalts- und Betreuungsrechts in Deutschland: Die geschäftsführende Bundesfamilienministerin Katarina Barley hat zwei Söhne und lebt das Wechselmodell. Die beiden Söhne pendeln seit der Trennung der Eltern zwischen den Haushalten von Mutter und Vater hin und her.

In Deutschland gehört sie damit zwar noch einer Minderheit an, die aber besonders in den Städten ständig wächst. Nur im deutschen Familienrecht spiegelt sich diese Entwicklung noch nicht wieder. Das setzt bei der Trennung der Eltern noch immer auf das Residenzmodell, bei dem die Kinder ihren Lebensmittelpunkt bei einem Elternteil haben, in 95 Prozent der Fälle noch immer bei der Mutter. Der andere Elternteil, also der Vater, hat nur ein Umgangsrecht, darf die Kinder beispielsweise jedes zweite Wochenende beherbergen und einen Teil des Urlaubs mit ihnen verbringen und ist zusätzlich voll unterhaltspflichtig.

Aber ist das noch zeitgemäß? Elternzeit, Elterngeld, garantierte Kita-Plätze sorgen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf – das hat dazu geführt, dass Väter viel mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen und eine wesentlich engere emotionale Verbindung zu ihnen aufbauen. Doch nach einer Trennung ändert sich das oft. Väterverbände kritisieren, dass es im Residenzmodell nur alleinerziehende Mütter und Single-Väter gibt.

Geschätzt erleben jedes Jahr 200 000 minderjährige Kinder in Deutschland die Trennung ihrer verheirateten oder unverheirateten Eltern. Mehr als 90 Prozent der Eltern teilen sich dann zwar das Sorgerecht, in der Praxis kommt es aber durch das Residenzmodell zu Rollenverteilungen wie in den Fünfziger Jahren: Der alleinerziehende Elternteil – in der Regel die Mutter – bleibt im bisherigen Haushalt und versorgt die Kinder. Der andere – in der Regel der Vater – verliert dagegen gleich doppelt:

„Er hat im Alltag keinen regelmäßigen Kontakt zu seinen Kindern mehr und muss den vollen Unterhalt zahlen“, sagt Gerd Riedmeier, Sprecher der „Interessengemeinschaft Jungen, Männer, Väter“.

Auch wenn der Bundesgerichtshof in einem Urteil vor einem Jahr entschieden hat, dass das Wechselmodell auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden kann, fehlt es weiterhin an entsprechenden gesetzlichen Regelungen. In anderen Ländern ist man da schon wesentlich weiter. In Schweden, Belgien oder Australien gilt das Wechselmodell bereits als bevorzugte Umgangsform. Internationale Studien haben gezeigt, dass Kinder, die nach der Trennung bei beiden Elternteilen aufwachsen, seltener unter Depressionen leiden und über bessere kognitive Fähigkeiten verfügen und ein besseres Verhältnis zum Vater haben als Kinder im Residenzmodell.

Kinder, die bei beiden Eltern aufwachsen, bekommen seltener Depressionen

Im Wahlkampf 2017 war die Politik auch in Deutschland diesbezüglich schon mal weiter: Die FDP wollte das Wechselmodell zum Regelfall erklären. Die SPD-Bundestagsfraktion fasste einen Beschluss, die gemeinsame Kinderbetreuung gesetzlich zu verankern. Die Justizministerkonferenz der Bundesländer hat im Juni 2017 die Bundesregierung aufgefordert, den gesetzlichen Regelungsbedarf für das Wechselmodell zu prüfen – und auch die unterhaltsrechtlichen Folgen, die sich daraus ergeben. Und auch Katarina Barley schlug konkrete Maßnahmen vor: Im Streit ums Kind sollten trennungswillige Eltern verpflichtend an einer Beratung teilnehmen, bevor sie vor Gericht klagen können. Eltern, die gemeinsam Verantwortung für die Kinder übernehmen wollen, sollten nicht mehr nach der Trennung steuerlich schlechtergestellt werden. Bisher ist es so, dass der Elternteil, der nur ein Umgangsrecht bekommt, sofort in eine ungünstigere Steuerklasse rutscht, als Beamter seine Familienzuschläge verliert. Und das obwohl gleichzeitig die Kosten steigen, weil vieles doppelt finanziert werden muss.

„Wir müssen Paare darin unterstützen, sich als Paar zu trennen und dennoch gemeinsam Eltern zu bleiben. Denn sonst sind die Kinder häufig die Leidtragenden“, sagte Barley nach einem „Zukunftsgespräch Gemeinsam getrennt erziehen“ mit Vertretern von Verbänden, Familiengerichten und anderen Beteiligten kurz vor der Bundestagswahl 2017. Nur jetzt, wo es in den Sondierungsgesprächen und Koalitionsverhandlungen um die Bildung einer neuen großen Koalition geht, spielen diese Themen überhaupt keine Rolle [??], obwohl Barley dem Verhandlungsteam angehört.

Dabei sehen auch Rechtsexperten dringenden Reformbedarf im Familienrecht. Hildegard Sünderhauf, Professorin ab der Evangelischen Hochschule in Nürnberg, ist überzeugt, dass allein die Möglichkeit, dass ein Wechselmodell gesetzlich angeordnet werden kann, zu einer Disziplinierung der Eltern führt:

„Wenn beide Eltern wissen, dass der Ex-Partner nicht so ohne weiteres aus dem Alltag der Kinder gekickt werden kann, hilft das schon viel.“

Und auch die Berliner Fachanwältin Ingeborg Rakete-Dombek, die auch Mitglied im Familienrechtsausschuss des Deutschen Anwaltsvereins ist, hält nichts vom starren Festhalten am Residenzmodell und fordert eine Flexibilisierung der Vorschriften: „Das Wechselmodell funktioniert dann, wenn es auch der tatsächlichen Betreuungssituation vor der Trennung entspricht.“ Sie warnt aber davor, dass Residenzmodell durch das Wechselmodell zu ersetzen. „Viele Väter unterliegen dem Irrtum, dass sie in einem Wechselmodell keinen Unterhalt merh zahlen müssten“, sagt Rakete-Dombek. Das ist aber nur dann der Fall, wenn sich die Partner tatsächlich auf eine Betreuung im Verhältnis 50:50 einigen und ihre Einkommen gleich hoch sind. Das ist in der Praxis so gut wie nie der Fall.

Auch Stefan Rücker warnt vor übertriebenen Erwartungen an das Wechselmodell. Der Psychologe am Zentrum für Klinische Psychologie und Rehabilitation der Uni Bremen arbeitet im Auftrag des Bundesfamilienministeriums an der Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“, die im März veröffentlicht wird.

„Am besten ist es für das Kindeswohl, wenn die Eltern sich gütlich einigen, unabhängig vom Betreuungsmodell“, sagt Rücker.

Das Wechselmodell kann seiner Ansicht nach dann funktionieren, wenn die Eltern kooperationsbereit sind und nah beieinander wohnen. Man müsse sich aber auch immer die Motivationslage der Eltern angucken. „Ein Elternteil, der Karriere macht und deshalb nie zu Hause war, wird nach der Trennung wohl kaum zu einer 50-prozentigen Betreuung in der Lage sein“, sagt Rücker. Daher wird das Ergebnis der Studie wohl auch keine eindeutige Empfehlung für ein Betreuungsmodell sein.

Uneingeschränkt begrüßen würde Rücker aber eine Beratungspflicht für trennungswillige Eltern, bevor eine Klage bei Gericht eingereicht werden kann. Die Berater sollten auch dokumentieren, welcher Elternteil kompromissbereit war und welcher nicht. So wächst der Druck, sich friedlich zu einigen. Streithänselei auf Kosten des Wohls der Kinder müsse sanktioniert werden. Dann muss sich spätestens nach der Veröffentlichung der Studie nur noch die neue Regierung des Themas annehmen. Vielleicht unter den neuen/alten Familienministerin Barley.

*Til Knipper, Der Tagesspiegel, 02.02.2018, Seite 14. [Hervorhebungen und redaktionelle Anmerkungen in eckigen Klammern: Ben Khumalo-Seegelken].

>> Kindchen, wechsle dich

2 Kommentare zu diesem Artikel bisher »

Kommentare zu »… nach einer Trennung – REFORMBEDARF«

  1. Der Artikel spricht einen seit vielen Jahren ungelösten Konflikt in unserer Gesellschaft an, der bishin zu tragischen Amokläufen führen kann!
    Aus eigener Erfahrung kann ich unschwer bestätigen, wie unbefriedigend es sein kann, trotz pünktlicher und vollständiger Unterhaltsleistungen nur peripher über aktuelle Entwicklungen durch die Kindesmutter unterrichtet zu werden – die engagierten Mitglieder des ‘Vaeteraufbruchs für Kinder’ wissen hiervon ein Lied zu singen!
    Hier besteht dringend Reformbedarf bei einer neuen Bundesregierung, die tatsächlich das Kindeswohl im Auge behält!

  2. Der Artikel greift einen lange andauernden und nicht nachhaltig gelösten Konflikt in unserer Gesellschaft auf,der bisweilen tödliche Amokläufe verursacht!
    Aus eigener Erfahrung kenne ich die Erfahrung trotz pünktlicher und vollständiger Unterhaltsleistungen nur peripher über die Entwicklungen der Kinder unterrichtet zu werden – die engagierten Betroffenen des ‘Vaeteraufbruchs für Kinder’ wissen hiervon ein Lied zu singen!
    Im Falle einer neuen Bundesregierung besteht dringend Reformbedarf, die tatsächlich endlich das Kindeswohl im Auge behält und den Vater nicht länger ausgegrenzt oder gar entsorgt!

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