Stephan Lüttich: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Über einen verletzlichen Begriff“

 

Stephan Lüttich*:
„Die Würde des Menschen ist unantastbar“
Über einen verletzlichen Begriff

Sprecher:
Der Begriff ist schwer zu fassen und deshalb nicht ganz unproblematisch: „Würde“ ist eine komplexe und verletzliche Idee. Dennoch griffen die Mütter und Väter unserer Verfassung bei der Formulierung der zentralen Grundrechtsartikel auf diesen Begriff zurück. Vor siebzig Jahren, am 23. Mai 1949, wurde das Grundgesetz verkündet. Sein erster Artikel beginnt mit dem bekannten und vielzitierten Bezug auf die Würde. Sie wird als Voraussetzung für alle daraus folgenden Grundrechte verstanden:

Zitator:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Sprecher:
Was war das Motiv für die Entscheidung des Parlamentarischen Rates, an dieser sehr wesentlichen Stelle eine so vielschichtige Formulierung zu verwenden? Eine erste Vermutung wäre, dass die lange und bedeutsame Geschichte des Begriffs zu diesem Entschluss beigetragen hat.
Denn schon in der antiken römischen Philosophie kommt der Würde – lateinisch „dignitas“ – eine besondere Bedeutung zu. Wie es charakteristisch für das römische Denken ist, wird der Begriff vor allem im Kontext der politischen Philosophie verwendet. Bezugspunkt ist der Staat, zunächst die römische Republik, später das Kaiserreich. Gegenüber anderen Völkern und Staaten sei Rom durch eine besondere Würde ausgezeichnet. Aber innerhalb der römischen Gesellschaft gibt es durchaus ein Mehr oder Weniger an Würde. Entscheidend ist hier die Bedeutung einer Person mit Blick auf ihre Verantwortung für das Gemeinwesen. Der gesellschaftliche Rang eines Menschen zählt dabei besonders. Oben steht, wer zum römischen Adel gehört, hohe politische oder militärische Ämter bekleidet, mächtige Verwandte und Fürsprecher hat. Die Würde ist also stark an ein gewisses Beziehungsgeflecht gebunden. Dennoch kann in der republikanischen Zeit der Einzelne auch in seiner Würde wachsen, wenn er entsprechend Karriere macht. Er kann sie aber auch – etwa im Fall einer Verbannung wegen eines politischen Verbrechens – vollständig verlieren. In jedem Fall ist mit dem Innehaben einer bestimmten Würde auch der Anspruch, ja die moralische Verpflichtung verbunden, ein angemessenes, maßvolles und vernünftiges Verhalten an den Tag zu legen.

Das frühe und mittelalterliche Christentum knüpft an den bekannten lateinischen Begriff „dignitas“ an, füllt ihn aber mit einer ganz neuen Bedeutung. Nicht mehr die Unterschiedlichkeit der Menschen als Träger unterschiedlicher staatlicher Würden steht im Mittelpunkt. Entscheidend ist die Gleichheit der Menschen in der Würde, die ihnen als den Geschöpfen zukommt, die Gott nach seinem Bilde geschaffen hat und die er mit gleicher Liebe liebt. So preist Papst Leo der Große Mitte des fünften Jahrhunderts in einer Weihnachtspredigt diese besondere Würde des Menschen:

Zitator:
Erwache, o Mensch, und erkenne die Würde deiner Natur. Erinnere dich, dass du nach dem Bilde Gottes erschaffen wurdest, das zwar durch Adam verdorben, durch Christus aber wiederhergestellt worden ist. […] Gerade angesichts des Geheimnisses der Geburt des Herrn wollen wir bedenken, was die göttliche Gnade unserer Natur erwiesen hat.

Sprecher:
Die italienischen Humanisten des 15. und 16. Jahrhunderts knüpfen an diese Vorstellungen an. Sie verbinden sie aber mit eigenen, weiterführenden Gedanken. Die Autonomie des Menschen in der Welt wird stärker betont. Seine Gottebenbildlichkeit bestünde vor allem darin, dass in jedem Menschen unendlich viele Möglichkeiten angelegt seien. Die menschliche Würde entfalte sich dann gerade darin, in Freiheit zwischen diesen Möglichkeiten zu wählen. In seinem zentralen Werk „De hominis dignitate“ – „Über die Würde des Menschen“ lässt der Renaissancephilosoph Giovanni Pico della Mirandola Gott zum Menschen sagen:

Zitator:
Wir haben dir keinen festen Wohnsitz gegeben, Adam, kein eigenes Aussehen noch irgendeine besondere Gabe, damit du den Wohnsitz, das Aussehen und die Gaben, die du dir selbst ausersiehst, entsprechend deinem Wunsch und Entschluss habest und besitzest. Die Natur der übrigen Geschöpfe ist fest bestimmt […]. Du sollst dir deine ohne jede Einschränkung und Enge, nach deinem Ermessen, dem ich dich anvertraut habe, selber bestimmen. […] Du kannst zum Niedrigeren, zum Tierischen entarten; du kannst aber auch zum Höheren, zum Göttlichen wiedergeboren werden, wenn deine Seele es beschließt.

Sprecher:
In dieser Aussage kommt beides zum Ausdruck: Der individuelle Charakter des Begriffs „Würde“ und zugleich seine Stellung in einem Werte- und Ordnungssystem, das alle Menschen miteinander verbindet.

Auch in späteren Jahrhunderten spielt die „Würde“ weiterhin bei bekannten und bedeutenden Philosophen wie Blaise Pascal, Immanuel Kant oder Friedrich von Schiller im Nachdenken über den Menschen eine wichtige Rolle. Als Rechtsbegriff tritt sie aber erst viel später, in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts hervor: zuerst, eher beiläufig in der Weimarer Reichsverfassung von 1919. Ihr Artikel 151 fordert die Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins als Ziel der wirtschaftlichen Grundordnung. Später findet sich der Bezug auf die Würde des Menschen in den Verfassungen Portugals 1933 und Irlands 1937, der UN-Charta von 1945 und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948.

Noch einmal also die Frage, warum der schwierige und sehr unterschiedlich interpretierbare Begriff der Würde bei der Formulierung des Grundgesetzes das erste Mal in der Rechtsgeschichte zum zentralen Begriff in der Verfassung eines souveränen Staates wurde.

Hintergrund für diese Formulierung des Grundgesetzes waren die vorangegangenen Jahre der Gewalt- und Unrechtsherrschaft der Nationalsozialisten. Deren Diktatur fußte nicht zuletzt auf Gesetzen, die sie selbst gemacht hatten und die ohne Bezug auf eine höhere Ordnung die rechtliche Grundlage für ihr verbrecherisches und menschen-verachtendes Handeln bilden sollten. So waren zum Beispiel die so genannten Nürnberger Rassegesetze die Voraussetzung für Diskriminierung, Verfolgung und Ermordung unzähliger unschuldiger Menschen. Der nationalsozialistische Terrorstaat brach mit überlieferten Rechtstraditionen, um selbst Verbrechen verüben zu können. Trotzdem haben sich nach dem Ende des Krieges angeklagte Täter auf solche national-sozialistischen Unrechtsgesetze berufen, um ihr Handeln zu rechtfertigen. Sie hätten lediglich im Rahmen der damals geltenden Rechtsordnung gehandelt, lauteten sinn-gemäß zahlreiche Argumentationen vor Gericht.

Eine solche Herangehensweise verkennt aber, dass Gesetze zu menschen-verachtenden Zwecken missbraucht werden können. Blinder Gehorsam und ein sturer Gesetzesvollzug können das eigene Handeln nicht rechtfertigen, wenn sie in einem eklatanten und unerträglichen Widerspruch zu Gerechtigkeit und Rechtstradition stehen. In der Nachkriegszeit setzte deshalb in Deutschland eine intensive Diskussion über den so genannten Rechtspositivismus und dessen Varianten ein. Im Kern stand dabei die Frage, ob ein ordnungsgemäß beschlossenes Gesetz unabhängig von seinem Inhalt in jedem Fall gültiges und verbindliches Recht sein muss.

Die entgegengesetzte, so genannte naturrechtliche Auffassung geht davon aus, dass es bestimmte, eben natürlich gegebene Rechtsgrundsätze gebe, denen eine den positiven Gesetzen übergeordnete und korrigierende Bedeutung zukomme. Dabei kann das Naturrechtsdenken, das klassisch auf der Idee einer gottgegebenen Rechtsordnung basiert, auch ohne Hinweis auf eine religiöse Dimension auskommen. Bezugspunkt ist dann einfach eine gegebene Naturwirklichkeit oder das Vertrauen auf die menschliche Vernunft.

Möglicherweise wollten die Mütter und Väter des Grundgesetzes mit dem Bezug auf den inhaltlich offenen Würdebegriff unmissverständlich ihre deutliche Skepsis gegenüber einer unreflektierten Variante des Rechtspositivismus deutlich machen, ohne sich auf eine bestimmte Strömung naturrechtlichen Denkens festzulegen. Ihr Vorgehen wäre dann von einem tiefen Vertrauen auf den demokratischen Diskurs zur immer neuen Klärung des Würdebegriffs getragen gewesen. Darin verbergen sich aber neue Gefahren. Pointiert formuliert der Philosophieprofessor Franz Josef Wetz seine Kritik:

Zitator:
Das war […] die Stunde für die Idee der Menschenwürde, die in der Folge gewisser-maßen an die Stelle des Naturrechts trat. Doch hat auch die Würdeidee die […] Probleme keineswegs beseitigt, sie hat diese nur verlagert, verschoben, hinter dem Glanz des Würdebegriffs verborgen, darin eingehüllt. […] Statt eine Begründung für die Menschenrechte zu liefern, steht sie somit im Verdacht, ein als Begründung getarnter Begründungsersatz zu sein. Dieser Verdacht wird durch eine eingehende Beschäftigung mit dieser glanzvollen Wortschöpfung noch verstärkt.

Sprecher:
Dennoch hat auch das Bundesverfassungsgericht von Beginn an vermieden, den vieldeutigen Begriff der Menschenwürde juristisch enger zu fassen. Ja, seine Vieldeutigkeit wurde immer wieder als Vorteil interpretiert: Der Würdebegriff biete angesichts einer pluralistischen Gesellschaft die Möglichkeit, verschiedene, immer neue Blickwinkel und Rahmenbedingungen aufzunehmen und unter seinem Dach zu entfalten. So formulierte das höchste Gericht 1970 im Rahmen eines Grundsatzurteils zur Erlaubtheit des Abhörens Verdächtiger durch die Polizei und damit des Eingriffs in das Post- und Fernmeldegeheimnis:

Zitator:
Was den in Artikel 1 Grundgesetz genannten Grundsatz der Unantastbarkeit der Menschenwürde anlangt […], so hängt alles von der Festlegung ab, unter welchen Umständen die Menschenwürde verletzt sein kann. Offenbar lässt sich das nicht generell sagen, sondern immer nur in Ansehung des konkreten Falls. Allgemeine Formeln wie die, der Mensch dürfe nicht zum bloßen Objekt der Staatsgewalt herabgewürdigt werden, können lediglich die Richtung andeuten, in der Fälle der Verletzung der Menschenwürde gefunden werden können. Der Mensch ist nicht selten bloßes Objekt nicht nur der Verhältnisse und der gesellschaftlichen Entwicklung, sondern auch des Rechts, insofern er ohne Rücksicht auf seine Interessen sich fügen muss. Eine Verletzung der Menschenwürde kann darin allein nicht gefunden werden.

Sprecher:
Der höchste Wert der Verfassung entzieht sich also einer eindeutigen Definition. Seine inhaltliche Bestimmung kann und muss bei seiner konkreten Anwendung mit unterschiedlichen, außerrechtlichen, religiös, humanistisch oder philosophisch geprägten Überzeugungen gefüllt werden, damit er Gültigkeit beanspruchen kann.

Diese wichtige Voraussetzung ist in aktuellen Diskussionen kaum oder gar nicht bewusst. Hinzu kommt, dass der klassische christliche Begründungszusammenhang, der sich auf die Gottebenbildlichkeit des Menschen bezieht, sehr stark an Relevanz verloren hat. In der säkularisierten Gesellschaft ist aber auch keine andere belastbare und von einer breiten Mehrheit der Bevölkerung geteilte Begründung an seine Stelle getreten. Die „Würde des Menschen“ wird häufig beschworen, ohne dass viele Bürgerinnen und Bürger sofort etwas damit verbinden könnten. Der Begriff droht so schlimmstenfalls zu einer Worthülse zu werden, zu einer inhaltsleeren Vorstellung. Das wäre fatal. Denn das notwendige demokratische Ringen um richtige Entscheidungen in gesellschaftlich bedeutsamen Fragen wird durch einen unreflektierten Bezug auf die Menschenwürde nicht ermöglicht, sondern verhindert.

Gerade in den komplexen und hochemotionalen Debatten um bioethische Probleme wie Methoden der pränatalen Diagnostik oder der Gentechnik führt der vorschnelle Rekurs auf die Würde des Menschen dazu, dass Argumente nicht entwickelt und ausgetauscht werden können. Wenn der differenzierte Dialog mit anderslautenden Überzeugungen nicht stattfindet, resultiert daraus am Ende eine immer geringere gesellschaftliche Akzeptanz für Positionen, die die Menschenwürde gegen einen allzu starken Forscherdrang schützen wollen.

Wie kann ein angemessener Umgang mit dieser schwierigen Situation aussehen? Ein Weg ist sicherlich die Suche nach einer inhaltlichen Bestimmung des verletzlichen Würdebegriffs jenseits traditioneller religiöser Muster, die auch in unserer säkularisierten Gesellschaft verständlich und anschlussfähig sein könnte.

Einen wichtigen Beitrag leistete dazu Jürgen Habermas. Der profilierte Philosoph entwickelte seine Gedanken zu dieser Neubestimmung in engem Zusammenhang mit der Verteidigung der konkret fassbaren Grundrechte: dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, auf Religionsfreiheit, auf Eigentum sowie die Privatsphäre. Die Idee der Menschenwürde schaffe die notwendige Verbindung zwischen dem subjektiv-innerlichen, im Gewissen des Einzelnen verwurzelten ethischen Anspruch an sich selbst und den objektiv-äußerlich, juristisch formulierten Menschenrechten:

Zitator:
Die Idee der menschlichen Würde ist das begriffliche Scharnier, welches die Moral der gleichen Achtung für jeden mit dem positiven Recht und der demokratischen Rechtsetzung so zusammenfügt, dass aus deren Zusammenspiel […] eine auf Menschen-rechte gegründete politische Ordnung hervorgehen konnte.

Sprecher:
Einen ganz anderen Ansatz vertritt der populäre Neurobiologe und Hirnforscher Gerald Hüther. Für ihn ist Würde ein im menschlichen Gehirn angelegter „innerer Kompass“, den es zu entwickeln gilt. Der einzelne Mensch könne durch die Stärkung dieses inneren Selbstbildes Orientierung in einer immer komplexeren Welt gewinnen und damit auch die Gesellschaft als ganze verändern und verbessern.

Zitator:
Die einzige, alle Menschen in ihrer Verschiedenheit verbindende gemeinsame Vorstellung kann nur die von ihnen selbst gemachte Erfahrung ihrer eigenen Würde als Menschen zum Ausdruck bringen. Das zutiefst Menschliche in uns selbst zu entdecken wird somit zur wichtigsten Aufgabe im 21. Jahrhundert.

Sprecher:

Hüther möchte Menschen ermutigen, sich durch Reformen im Bildungs- und Erziehungssystem, aber auch durch Begegnung und Gespräch gegenseitig bei der Bewusstmachung und Entwicklung der eigenen Würde zu unterstützen. Dabei wirbt er auch für die Bildung lokaler „Würdekompass-Gruppen“, in denen sich Menschen über ein würdevolles Miteinander austauschen und gemeinsam gegen Verletzungen der Menschenwürde vorgehen können.

Würde müsse nicht erworben oder verdient werden. In jedem Menschen sei dieser innere Kompass angelegt. Angesichts der vielfältigen Herausforderungen und Abhängigkeiten, in die uns das Leben stellt, drohten wir aber immer wieder, dieses Orientierung gebende Selbstbild zu verlieren. Die eigene Würde und die Würde aller Menschen sei deshalb erst dann unantastbar, wenn wir uns unserer unverlierbaren Würde bewusst werden und uns selbst als Gestalter unseres eigenen Lebens erfahren.

Für Menschen, die dem Christentum verbunden sind, lohnt es sich natürlich auch, an die Grundlagen zu erinnern, die die Theologie aus Bibel und Tradition für die unantastbare Würde des Menschen ableiten kann. Denn der christliche Blick auf die Würde des Menschen beschränkt sich nicht auf die klassische Vorstellung, der Mensch sei nach dem Bilde Gottes erschaffen und besitze darin seine unverlierbare Würde.

Die Bibel weiß auch darum, dass Menschen einander Gewalt antun, andere und damit auch sich selbst in ihrer Würde verletzen. Gleich auf den ersten Seiten beschreibt sie den Sündenfall: Adam möchte aus eigener Kraft sein wie Gott. So beginnt die Schuldgeschichte der Menschheit, die dann im Mord des Kain an seinem Bruder Abel einen ersten negativen Höhepunkt erfährt.

Das Neue Testament bezeichnet Christus als den „neuen Adam“. Mit dem Menschen Jesus von Nazareth begibt sich Gott selbst in die von Ungerechtigkeit und Elend gezeichnete Welt hinein. Sein Weg durch Passion und Kreuz, seine Vergebung für seine Peiniger zeigt Gottes unbedingte Solidarität mit den ausgestoßenen und leidenden, aber auch mit den schuldbeladenen Menschen. Und der Glaube an die Auferstehung offenbart, dass auch der Tod dem Menschen nicht die Würde nehmen wird.

Die menschlichen Unvollkommenheiten, die Verletzungen der Menschenwürde bleiben. Aber die biblischen Bücher, die vom Ende der Welt erzählen, sind getragen von der Zuversicht, Gott werde letztlich alles Unvollkommene vollenden und damit auch all diese Verletzungen heilen.
2017 legte eine ökumenische Arbeitsgruppe von katholischer Deutscher Bischofskonferenz und Vereinigter Evangelisch-Lutherischer Kirche Deutschlands eine Studie mit dem Titel „Gott und die Würde des Menschen“ vor. Der Text fasst zusammen:

Zitator:
Alle […] Konzepte theologischer Menschenwürde-Begründung haben gemeinsam, dass sie die Würde des Menschen nicht von bestimmten Eigenschaften des Menschen (wie beispielsweise seiner Leistungsfähigkeit) her verstehen, sondern von Gottes Beziehung und Zuwendung zum Menschen. Die Würde des Menschen verdankt sich […] nicht ihm selbst, sie ist immer von Gott geschenkte Würde.

Sprecher:
Welchen theoretischen Ansatz man auch immer verfolgen mag – ob die Würde des Menschen bewahrt wird, zeigt sich nicht zuerst im Umgang mit dem verletzlichen Begriff, sondern im Umgang, den die Menschen miteinander pflegen. Und dabei geht es nicht zuerst darum, Folter und Kriegsverbrechen in den Krisengebieten der Welt anzuklagen und zu benennen. Das ist wichtig, keine Frage. Aber das aktive Handeln, das zu konkreten Veränderungen führt, sollte bei aller verbalen Entrüstung nicht vergessen werden. Individuell und in Gemeinschaft lässt sich viel erreichen, im Kleinen wie im Großen. Es geht darum, wie wir miteinander und übereinander sprechen – in der persönlichen Begegnung, aber auch in der Anonymität des Internet. Es geht um die angemessene Nutzung der sozialen Medien. Es geht darum, Verantwortung zu übernehmen – im persönlichen und familiären Umfeld, aber auch in der Gesellschaft.

*Stephan Lüttich, Theologe, Leiter der Abteilung „Förderungen/Klöster und Stifte der Klosterkammer Hannover”
Quelle: NDR-Kultur, Glaubenssachen, Sonntag, 19. Mai 2019, 08.40 Uhr

>> Stephan Lüttich: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Über einen verletzlichen Begriff

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