Dieter Kugelmann: Viele Taten gehen unter

Polizei muss Hasskriminalität ernster nehmen, fordert Dieter Kugelmann, Professor an der Hochschule der Polizei in Münster. Für die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat Dieter Kugelmann ein Gutachten zu „Möglichkeiten effektiver Strafverfolgung von Hasskriminalität“ verfasst. Markus Decker interviewt den Fachmann*:

Herr Kugelmann, die rechte Gewalt in Deutschland explodiert. Wie groß ist das Problem?

Das Problem hatte immer schon eine große gesellschaftliche Bedeutung, weil rechte Hetze in Deutschland aus historischen Gründen besonders sensibel betrachtet wird. Durch die Flüchtlinge vergrößert sich die Gruppe derer, gegen die sich Hetze richten kann. Die im Vergleich zur Gesamtbevölkerung kleine Gruppe derer, die Flüchtlinge ablehnend gegenüberstehen, kommt stärker in der Öffentlichkeit vor. In bestimmten Kreisen wird rechtes Gedankengut wieder schick. Man traut sich wieder mehr und glaubt, sich wieder trauen zu können.

Rassismus soll in der Strafzumessung jetzt besonders berücksichtigt werden. Reicht das?

Wir haben, was die Strafbarkeit anbelangt, genügend Mittel. Wir brauchen nicht mehr.

Und die Polizei? Im Kontext der NSU-Morde wurde Rechtsradikalismus als Tatmotiv nahezu komplett ausgeschlossen. Hat sich das geändert?

Ich glaube schon, dass die NSU-Affäre einen Sensibilisierungsprozess angestoßen hat. Es gab viele Anstöße für mehr Kooperation der Sicherheitsbehörden und ein sensibleres Auftreten. Allerdings muss man differenzieren. Die Polizei gibt es nicht. Auch muss man die Verfassungsschutzbehörden dazu nehmen. Es haperte zuweilen an der Sensibilität. Da wurde gelentlich etwas vorschnell eine mögliche rechtsextremistische Motivation nicht weiter verfolgt.

Ab und an kam auch der Verdacht auf, dass die Sensibilität nichtdagewesen sei, weil ein Teil der Polizei mit rechtsextremistischen Ideen sympathisiere.

Das ist so nicht der Fall. Im Allgemeinen ist das aber bei den Sicherheitsbehörden genauso ein Problem wie in der Gesellschaft insgesamt. Wenn Sie 260 000 Polizistinnen und Polizisten haben, dann ist das ein Querschnitt der Gesellschaft. Das hat man zuletzt ja auch wieder gesehen, als einzelne Polizisten in Baden-Württemberg als Mitglieder im Ku-Klux-Klan enttarnt wurden. So etwas muss man kompromisslos bekämpfen. Beim Verfassungsschutz haben wir überdies die V-Mann-Problematik. Der Verfassungsschutz sollte beim Einsatz von V-Leuten, die Teil der Szene sind, viel zurückhaltender sein. Es droht die Gefahr, dass man ihnen zu weit entgegenkommt.

Was schlagen Sie im Kampf gegen Hasskriminalität vor?

Meines Erachtens sind drei Maßnahmen wichtig. Erstens gibt es im kriminalpolizeilichen Meldedienst ja schon verschiedene Kategorien. Hasskriminalität umfasst mehr als rechtsextremistische Gewalt. Die Kriterien müssen den Beteiligten noch mal verstärkt in Erinnerung gerufen werden. Zweitens muss man Aus- und Fortbildung stärker gewichten. Drittens werden Ansprechpartner in den Polizeien benötigt. In der Berliner Polizei gibt es das schon, etwa für Lesben und Schwule. Sie und andere müssen das Gefühl haben, gut aufgehoben zu sein, wenn sie eine Straftat erleiden.

Ist nicht das zentrale Problem, dass Hasskriminalität bagatellisiert wird, weil man voraussetzt, dass jemand ein geschlossenes rechtsextremistisches Weltbild hat, um ihn zu verfolgen?

Ja, der Blick auf die Rechtsextremisten verstellt den Blick auf andere. Deshalb gehen ganz viele Taten, bei denen etwa jemand wegen seiner sexuellen Orientierung oder Nationalität verprügelt wird, unter. Das wird zur Allgemeinkriminalität gezählt. Zwar steht die Bekämpfung des Rechtsextremismus zu Recht im Vordergrund. Ich befürchte nur, dass das anderes überlagert, was ebenfalls ins Blickfeld der Polizei gehört.

Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz hat kürzlich gesagt, wenn jemand eine Flüchtlingsunterkunft anzünde, weil er durch Ausländer in der Nachbarschaft nicht gestört werden wolle, dann sei das kein Rechtsextremismus. Zeigt das vielleicht das Problem?

Der Verfassungsschutz ist zuständig, wenn es um rechtsextreme Gewalttaten geht. Wenn es um eine Straftat geht, weil jemand sagt, diesen Dunkelhäutigen will ich nicht in meiner Nachbarschaft haben, ist er es nicht, jedenfalls nicht zwingend. Dennoch werden Menschen angegriffen, nur weil sie Angehörige einer Gruppe sind. Das muss strafverschärfend in Betracht gezogen werden können.

*THEMA DES TAGES, FrankfurterRundschau (FR), 7./8.11.2015, Seite 2

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