„Geordnete-Rückkehr-Gesetz“

BERLIN, 07.06.2019: Die Gesetzesvorlage, die dafür sorgen wollte und sollte, dass Zufluchtsuchende, deren Antrag darauf, in der Bundesrepublik Deutschland gemäß des Grundgesetzes – GG 16 –  als asylberechtigt anerkannt zu werden,  abgelehnt wurde,

u.U. in Haft genommen, 

und schließlich zwangsweise dorthin verfrachtet werden, woher sie eins geflohen waren, – das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz„, konnte und wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien CDU, CSU und SPD und gegen die der Oppositionsparteien Bündnis 90/DIE GRÜNEN und Die LINKEN verabschiedet werden.

Ein breites Bündnis aus Anwalts- und Richtervereinigungen, Kinderrechts-, Wohlfahrts- und Menschenrechtsorganisationen [u.a. PRO ASYL] forderte und fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in einem Offenen Brief auf, dem »Geordneten-Rückkehr-Gesetz« ihre Zustimmung zu verweigern.  …

 

siehe dazu: IM WORTLAUT – Daniela Kolbe, MdB: Mein “Nein” zum ‘Geordneten-Rückkehr-Gesetz’

> Evangelische Kirche in Deutschland [EKD] kritisiert Abschiebegesetz

> IM WORTLAUT –  Susann Rüthrich, MdB: „Nein“ zum ‚Geordneten-Rückkehr-Gesetz‘

 

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