BERLIN, 07.06.2019: Die Gesetzesvorlage, die dafür sorgen wollte und sollte, dass Zufluchtsuchende, deren Antrag darauf, in der Bundesrepublik Deutschland gemäß des Grundgesetzes – GG 16 – als asylberechtigt anerkannt zu werden, abgelehnt wurde,
u.U. in Haft genommen,
und schließlich zwangsweise dorthin verfrachtet werden, woher sie eins geflohen waren, – das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz„, konnte und wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien CDU, CSU und SPD und gegen die der Oppositionsparteien Bündnis 90/DIE GRÜNEN und Die LINKEN verabschiedet werden.
Ein breites Bündnis aus Anwalts- und Richtervereinigungen, Kinderrechts-, Wohlfahrts- und Menschenrechtsorganisationen [u.a. PRO ASYL] forderte und fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in einem Offenen Brief auf, dem »Geordneten-Rückkehr-Gesetz« ihre Zustimmung zu verweigern. …
siehe dazu: IM WORTLAUT – Daniela Kolbe, MdB: Mein “Nein” zum ‘Geordneten-Rückkehr-Gesetz’
> Evangelische Kirche in Deutschland [EKD] kritisiert Abschiebegesetz
> IM WORTLAUT – Susann Rüthrich, MdB: „Nein“ zum ‚Geordneten-Rückkehr-Gesetz‘
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