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Vorfall am Frankfurter Flughafen: `Racial Profiling´
von Oliver Teutsch*

FRANKFURT, 18. Oktober 2016: Ein größeres Fettnäpfchen hätten die Beamten der Bundespolizei kaum finden können: Bei einer Einreisekontrolle am Frankfurter Flughafen hatte ein junger Beamter ausgerechnet dem stellvertretenden Chef von Interpol auf den Zahn gefühlt. Der Polizeichef von Namibia wurde offensichtlich der illegalen Einreise verdächtigt. Bei Befragung hätte Generalleutnant Sebastian Ndeitunga wohl anstandslos über sich ergehen lassen, wenn ihm nicht aufgefallen wäre: Aus dem Flieger wurden nur die sieben Passagiere mit schwarzer Hautfarbe gesondert kontrolliert.

Der Vorfall ereignete sich bereits am 2. Oktober. Die Allgemeine Zeitung Namibia berichtete darüber. Der Bericht der deutschsprachigen Allgemeinen Zeitung ist auch im Internet zu finden. Demnach betonte Ndeitunga gegenüber den Beamten noch, dass er der namibische Polizeichef sei und einen Diplomatenpass habe. Darauf habe der Beamte nur gesagt, er könne lesen und die Befragung fortgesetzt. „Die Fragen gaben mir das Gefühl, dass ich für einen Flüchtling oder Asylbewerber gehalten werde“, zitiert die namibische Zeitung den gekränkten Polizeichef. Neben Ndeitunga wurden noch zwei seiner schwarzen Delegationsmitglieder, die zu einer Interpoltagung nach Lyon weiterreisten und fünf junge schwarze Namibier mit Reiseziel Kanada gesondert kontrolliert.

Ulrike Foraci vom Landesausländerbeirat hat das Racial Profiling selbst schon am Flughafen erlebt. „Das scheint bei der Bundespolizei normaler Standard zu sein“, fürchtet sie. [Dazu: siehe >> Bundespolizeigesetz].

Im April hatte das Oberverwaltungsgericht Koblenz entschieden, Bundespolizisten dürfen sich bei anlasslosen Personenkontrollen nicht nur an der Hautfarbe orientieren. Vera Egenberger vom Büro zur Umsetzung der Gleichbehandlung hatte die Klage eines dunkelhäutigen Deutschen unterstützt. Egenberger moniert, dass es nach dem Richterspruch, der als Grundsatzurteil gefeiert worden war, keine Konsequenzen vonseiten der Bundesregierung gegeben habe. „Wir vermissen klare Regeln, unter welchen Maßgaben verdachtsunabhängige Kontrollen erfolgen dürfen.“ Die Bundespolizei sieht in dem Vorfall vom 2. Oktober eine „lagebildabhängige Kontrolle“, die es gebe, wenn Drittstaatsangehörige nicht über die erforderlichen Reisedokumente verfügen. „Dies ist bei Flügen aus Namibia regelmäßig der Fall“, so eine Sprecherin der Bundespolizei.

*Oliver Teutsch, Frankfurter Rundschau, 19.10.2016, D8 Hessen.

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