LSBTI in Südafrika

LSBTI in Südafrika
Von der Verfassung geschützt, im Alltag diskriminiert

Ben Khumalo-Seegelken

Vortrag
am 23. November 2016 im Afrikahaus in Berlin
im Rahmen der Veranstaltungsreihe
Crossings & Alliances
der
Hirschfeld-Eddy-Stiftung

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Die Menschen Südafrikas haben schon bei den Verhandlungen im Übergang vom Unrechtstaat der Apartheid zur rechtstaatlichen Demokratie um das Jahr 1990 Weichen gestellt und den Grund dafür gelegt, endlich und dauerhaft auf dem Fundament versöhnlicher Mitmenschlichkeit leben zu können. Buchstabe und Geist der 1996 verabschiedeten südafrikanischen Verfassung – weltweit  die erste Verfassung, die in der »Gleichheitsklausel« (Artikel 9) die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung [und der Geschlechtsidentität] ausdrücklich verbietet –   atmen  diesen Leitgedanken gegenseitigen Respekts, ubuNtu, und gleichberechtigter Vielfalt.

Dass das Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität [SOGI] in Südafrika verfassungsrechtlich verankert ist, hat bisher aber nicht verhindern können, dass lesbische, schwule, bisexuelle, transgender und intersexuelle Menschen [LSBTI] nach wie vor verbalen und physischen Formen der Ausgrenzung und Gewalt ausgesetzt sind.

Die Ursachen und Formen solch menschenfeindlicher Einstellungen und Praktiken sind mannigfaltig und reichen bis weit in die vorkoloniale Vergangenheit zurück.

In der Zeit des Kolonialismus und der Apartheid bis 1994 sind nicht zuletzt unter aktiver Mitwirkung christlicher Missionare aus Europa und Nordamerika Einstellungen sexualisierter Gewalt propagiert und zur Norm erhoben worden, die nach wie vor die Bevölkerung des Landes über alle Gliederungen hinweg nachhaltig prägen. Diesen Prägungen und Praktiken sexualisierter Menschenfeindlichkeit, die gewöhnlich „Homophobie“ genannt werden, gilt es im Post-Apartheid-Südafrika konsequent nachzuspüren und mit Mitteln der Aufklärung und der Rechtstaatlichkeit zu entkräften und zu widerlegen, wenn der Verfassungstext auch in dieser Hinsicht Alltagswirklichkeit werden soll!

§

Mittlerweile liegen zwei Jahrzehnte hinter uns, in denen sich das Zusammenleben in einer rechtstaatlichen Demokratie hat entwickeln und bewähren können. Anspruch und Wirklichkeit stimmen jedoch immer nicht überein. Das verfassungsrechtlich verbriefte Diskriminierungsverbot wird oft missachtet und nicht selten auch von Menschen in öffentlicher Verantwortung bewusst übertreten und populistisch in Frage gestellt.

Parteipolitisches Taktieren führt  immer wieder dazu, dass allen voran die Regierenden verfassungsmäßige Positionen aufs Spiel setzen, fragwürdige Kompromisse eingehen und populistische Initiativen unterstützen, die gegen geltendes Recht verstoßen. Das jüngste Beispiel sorgt in diesen Tagen für beunruhigende Schlagzeilen:

13 lokale, regionale und überregionale LSBTI-Organisationen in Südafrika haben in einem Offenen Brief an die für Außenbeziehungen zuständige Ministerin dazu aufgerufen, dass die Delegation Südafrikas bei den Vereinten Nationen verfassungskonform verfährt, indem sie gegen die Initiative der African Group votiert. Einige Glaubensgemeinschaften und kirchliche Zusammenschlüsse haben angekündigt, sich dem Aufruf anzuschließen.

*E I N S C H U B*

Ich erhalte soeben den Hinweis, dass Südafrikas Delegation inzwischen erklärt hat, doch nun gegen die Initiative der African Group votieren zu wollen und der Berufung zuzustimmen. Dazu heißt es:

„The representative of South Africa said his position was a principled one based on his country’s constitution. The issue at hand was a sensitive one. After years of painful struggle, black and white, “straight and not straight”, South Africa had come together to bury discrimination once and for all. South Africa would fight discrimination everywhere, every time. On the matter at hand, he disagreed with most others on the African continent, noting that South Africa was still healing wounds caused by discrimination and would not add fresh ones. South Africa would vote based on its constitutional imperative.” [>> UN-Meeting Coverage and Press Releases, GH/SCH/4191, 21 November 2016, emphasis B.K-S.].

Der Offene Brief der LSBTI-Organisationen wird bestimmt entscheidend dazu beigetragen haben, dass die Delegation dann doch verfassungskonform abgestimmt hat!

§

Angesichts solcher Entwicklungen müssen wir fragen:

°Was tun Einzelne und ihre Interessengemeinschaften, was die Zivilgesellschaft und politische Parteien, um solcher Aushöhlung von Verfassungsbestimmungen entgegenzuwirken? °Was können wir hier für die Stärkung der Gegenbewegung – für die Stärkung der LSBTI-Menschen und deren Interessengemeinschaften – bewirken? °Welche Rolle spielen  Glaubensgemeinschaften und Kirchen dabei? °Welche Impulse und Modelle des Widerstandes lassen sich erkennen?

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Einzelne und ihre Interessengemeinschaften

Der Alltag will von allen im Lande aktiv mitgestaltet werden. Die Zivilgesellschaft, der Staat, die Regierung, die politischen Parteien und Gewerkschaften, die Medien, Interessenverbände und Nichtregierungsorganisationen, Glaubensgemeinschaften und Kirchen stellen einen  Teil des Geflechts dar, in dem täglich darum gerungen wird, gleichberechtigt und friedlich miteinander zu leben.

LSBTI-Menschen kommen lokal, regional und landesweit zusammen und setzen sich gezielt dafür ein, dass  auch, was in erster Linie sie persönlich angeht, geltendes Recht umgesetzt und eingehalten wird:

  • Verbale und physische Angriffe nehmen sie nicht tatenlos hin, sondern decken sie auf. Sie erstatten Anzeige und bleiben wachsam gegenüber eventueller Strafvereitelung und Rechtsbeugung.
  • Offensiv treten sie individuell oder kollektiv in der Öffentlichkeit auf, demonstrieren, um respektiert und gleichberechtigt behandelt zu werden.
  • Politisch treten sie dafür ein und tragen aktiv dazu bei, dass sie in jeder Hinsicht selbstverständlich zur südafrikanischen Gesellschaft gehören und darum nicht tatenlos hinnehmen, zu einer an den Rand gedrängten sogenannten `Minderheit´ herabgestuft zu werden, die  `toleriert´ werden müsste! Auch etwaige subtile Formen der für überwunden geglaubten Apartheid werden aufgespürt und angegangen. Das Strafgesetz wurde beispielsweise auf Initiative einer Lesbenorganisation aus Kapstadt inzwischen dahingehend überarbeitet und verschärft, dass das Strafmaß in Fällen, bei denen Menschen aufgrund ihrer LSBTI-Identität geschädigt wurden, höher ausfällt. Auch dadurch wird dem in der Verfassung verbrieften Verbot der Diskriminierung Rechnung getragen.

Um solche und ähnliche Fragen müssen LSBTI-Menschen in Südafrika nach wie vor besorgt sein, denn an vielen Stellen wird versucht, errungenes Recht in Frage zu stellen und auszuhöhlen. Zum Glück sind Missachtung von Menschenrechten, Hassverbrechen und sexualisierte Gewalt noch nicht wieder straffrei geworden, was zwischenzeitig ernsthaft zu befürchten war.

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Gewalt ist im Alltag Südafrikas zum Dauerphänomen geworden; sexualisierte Gewalt gegen Frauen und Kinder insbesondere:

Südafrikanische Frauenrechtsorganisationen schätzen, dass nur jede neunte Vergewaltigung angezeigt wird, da Vergewaltigte weder genügend Vertrauen in die Strafverfolgung besitzen noch durch sexistische Polizisten oder Richter gedemütigt werden wollen. Dabei beschränkt sich sexualisierte Gewalt keineswegs nur auf Gewalt gegen heterosexuelle Frauen und Mädchen, sondern umfasst auch die Gewalt, die an Menschen aufgrund ihrer wahrgenommenen oder vermuteten sexuellen Orientierung und/oder Geschlechtsidentität als LSBTI-Menschen verübt wird. International erhielten die sogenannten »korrektiven Vergewaltigungen« große Aufmerksamkeit, bei denen Männer gezielt lesbische Frauen vergewaltigen, um sie von ihrer Homosexualität zu »heilen« und die heteronormative Ordnung wiederherzustellen. Aktivistinnen/Aktivisten erschüttert immer wieder auch die Ermordung von LSBTI-Menschen.

Eine Einstellung, die bei Handlungen und Übergriffe sexualisierter Gewalt neben dem nach wie vor allgegenwärtigen Patriarchat und der Gerontokratie bestimmend ist, darf nicht unerwähnt bleiben: Heteronormativität – die forcierte Vorrangstellung männlicher und/oder weiblicher Geschlechtsidentität und Heterosexualität unter gleichzeitiger Verleugnung und Unterdrückung anderer Geschlechtsidentitäten einschließlich Transgender und Intersexualität.

Mit Heteronormativität sehen sich auch trans- und intergeschlechtliche Menschen in Südafrika konfrontiert:

  • Das Gesetz, das die Personenstandsänderung bei trans- und intergeschlechtliche Menschen regelt, der Alteration of Sex Description and Sex Status Act, ist seit dem 15. März 2004 in Kraft. LSBTI-Menschen und ihre Interessengemeinschaften kritisieren das Gesetz im Hinblick darauf, dass es transgeschlechtliche Menschen zu einer operativen Geschlechtsumwandlung zwingt, wenn diese rechtlich ihr Geschlecht ändern wollten. Dabei sei der Zwang zu Operationen für transgeschlechtliche Menschen problematisch. Hingegen sind für eine Personenstandsänderung von intergeschlechtlichen Menschen gesetzlich keine operativen Eingriffe vorgeschrieben. Dennoch empfinden Eltern – dem weltweiten Trend entsprechend – auch in Südafrika einen hohen Druck, ihre Kinder möglichst früh operieren zu lassen. LSBTI-Menschen und ihre Interessengemeinschaften prangern zudem seit langem an, dass das Personal im südafrikanischen Innenministerium die Personenstandsänderung häufig nicht vornimmt, solange der Person durch eine Operation nicht das biologische Geschlecht einer Frau oder eines Mannes zugewiesen ist.

Sexualisierte Gewalt im Alltag ist ein Dauerphänomen. Vor allem schwarze lesbische Frauen und transgeschlechtliche Menschen sind ständig davon bedroht. Lebt beispielsweise eine Frau schwarzer Hautfarbe in einem von Armut und Bandengewalt geprägten Township offen lesbisch und durchbricht zudem durch ein männliches Erscheinungsbild und Rollenverhalten die heteronormativen Rollenerwartungen, erhöht sich ihre Gefährdung. LSBTI-Menschen und ihre Interessengemeinschaften berichten, dass auch feminin wirkende schwule Männer oder intergeschlechtliche Menschen besonders gefährdet sind.

LSBTI-Menschen und Frauen schwarzer Hautfarbe bleiben nicht zuletzt infolge heteronormativer und patriarchal-gerontokratischer Verfahrensweisen oft außen vor und gehen leer aus, wenn öffentliche Maßnahmen umgesetzt werden, die beispielsweise infolge erlittenen Unrechts unter dem Apartheidregime Wiedergutmachung, Entschädigung und Ausgleich bewirken sollen. Sie sind `da und doch nicht da!´

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Zivilgesellschaft und politische Parteien

LSBTI-Menschen wirken in der Zivilgesellschaft und in politischen Parteien aktiv mit und sorgen dafür, dass geltendes Recht ungeschmälert umgesetzt und gewahrt wird. In der Nachbarschaft, am Arbeitsplatz, in der Freizeitgestaltung, in der öffentlichen Meinungsbildung, in Interessengemeinschaften und politischen Parteien wirken LSBTI-Menschen aktiv mit.

Versuchen der Bevormundung und der Instrumentalisierung der LSBTI-Menschen durch Individuen und Interessenverbände, die aus Gründen eigener Profilierung oder wegen Einfluss und Positionen vorgeben, die Interessen von LSBTI-Menschen zu vertreten, treten LSBTI-Menschen  entgegen und setzen ihnen eigenes Engagement und Initiativen entgegen.

Lehrer, Gewerkschafter, Parteipolitiker und Staatsmänner, die auf Zustimmung, Anerkennung und Beliebtheit schielen und dabei LSBTI-Menschen verunglimpfen und gegeneinander ausspielen, erfahren Widerstand.

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Glaubensgemeinschaften und Kirchen

Welche Rolle spielen  Glaubensgemeinschaften und Kirchen im Eintreten für die Belange der Gleichheitsklausel gegen Diskriminierung von LSBTI-Menschen?

Aus Erfahrung als schwuler Christ weiß ich, dass christlich sozialisierte LSBTI-Menschen in Südafrika im Alltag und in Leitungsgremien ihrer Kirchen eher geduldet als willkommen sind.

Als die Theologin Mpho Tutu, Priesterin der Anglikanischen Kirche in Kapstadt, Tochter des emeritierten Erzbischofs der Anglikanischen Kirche in Südafrika, des Friedensnobelpreisträgers Desmond Tutu, im Mai 2016 bekanntgab, dass sie ihre Freundin und Lebensgefährtin Marcelin van Furth geheiratet hat, hat sie von ihren Kolleginnen und Kollegen aus christlichen Glaubensgemeinschaften und Kirchen einschließlich ihrer eigenen Anglikanischen Kirche in Kapstadt nicht nur Glückwünsche erhalten, sondern auch Missbilligung und Zurückweisung erfahren.

Selbst die leidige Diskussion, die hierzulande in Leitungsgremien einiger Mitgliedskirchen der Evangelischen Kirche Deutschland [EKD] seit dem Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes 2001 darüber geführt wird, ob und unter welchen Bedingungen Kirchengemeinden einem lesbischen oder schwulen Paar eine gottesdienstliche Feier, die sogenannte „Partnerschaftssegnung“, der sogenannten „kirchlichen Trauung“ ähnlich, nicht mehr untersagen sollten, wird von vielen Glaubensgemeinschaften und Kirchen in Südafrika schon für eine Zumutung gehalten. Sie selber treten nicht und wenn, dann, eher halbherzig, für die Gleichberechtigung im Sinne der „Gleichheitsklausel“ (Artikel 9) der Verfassung ihres Landes ein. Bisweilen rufen Stimmen aus den Reihen christlicher Kirchen sogar dazu auf, die Verfassung und die Gesetze dahingehend zu revidieren, dass LSBTI-Menschen wieder kriminalisiert, ausgegrenzt und entrechtet werden.

LSBTI-Menschen in Südafrika sind also im Alltag und in Leitungsgremien der diversen Glaubensgemeinschaften und Kirchen eher `toleriert´ als willkommen.

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Fragen und Perspektiven – Impulse und Modelle

Netzwerke, in denen LSBTI-Menschen leben und wirken, tauschen sich mit anderen Netzwerken im afrikanischen und globalen Beziehungsgeflecht aus, begleiten und gestalten somit grenzüberschreitend auch gesellschaftliche Sensibilisierungsprozesse und völkerrechtliche Entwicklungen aktiv mit.

Das Projekt „Masakhane“ möchte ich an erster Stelle als Beispiel erwähnen, in dem Frauen, LSBTI-Menschen, über den je eigenen unmittelbaren Lebensalltag hinaus, Belange der Vielfalt auf den Grund gehen, Verbündete finden und grenzüberschreitend Akzente setzen:

Im Masakhane-Projekt arbeiten acht Mitgliedsorganisationen des Zusammenschlusses Coalition of African Lesbians [CAL] in Botswana, Namibia, Sambia und Simbabwe zusammen. Sie setzen sich gemeinsam für Veränderungen in der Gesellschaft und die universelle Einhaltung der Menschenrechte ein, unabhängig von der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität. CAL ist zudem überzeugt, dass man nur für die Rechte von LSBTI-Menschen sowie für Frauenrechte kämpfen kann, wenn man sich „auch für sexuelle und reproduktive Rechte“ einsetzt.

§

Zum Schluss bekräftige ich:

Nach wie vor gilt: „Apartheid ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ – die Apartheid gegen LSBTI-Menschen nicht minder! Die Verfassung Südafrikas ist da unmissverständlich klar und setzt Maßstäbe. Theologinnen und Theologen, Glaubensgemeinschaften und Kirchen, Christinnen und Christen, können daraus lernen:

Die Vielfalt, wie wir sie in unserer Welt vorfinden, ist die Grundlage des Lebens, das allen zum Wohle geraten kann. Die Vielfalt besteht  aus Bestandteilen, die je eigen und besonders sind, wie Farben auf dem Regenbogen.

Gott schenkt der Welt den Regenbogen als Einladung und als Grundgesetz aller Grundgesetze. Die Menschheit kann und soll lernen, die Vielfalt auch der sexuellen Orientierungen und der Geschlechtsidentitäten aus Gottes Hand als Einladung und Auftrag anzunehmen. Eine Regenbogengemeinschaft kann  aus allen werden – eine Gemeinschaft der Verschiedenen. Die Gleichheitsklausel in der südafrikanischen Verfassung kann und soll uns alle dazu ermutigen, Vielfalt anzunehmen und aktiv mitzugestalten – mit LSBTI-Menschen in aller Welt zusammen!

Ich danke!

Ben Khumalo-Seegelken

>>HuK-Oldenburg: ” … … über den Kirchturm hinaus!”

>> Vorträge und Vorlesungen im Rückblick

4 Kommentare zu diesem Artikel bisher »

Kommentare zu »LSBTI in Südafrika«

  1. Vielen Dank, lieber Ben,
    fuer das Teilen Deines fundierten Vortrags zum Thema in Berlin !
    Ich hoffe, Du hattest ein zahlreiches Publikum.
    Sehr herzlich aus Kapstadt,
    Lutz

  2. […] > LSBTI in Südafrika – Von der Verfassung geschützt, im Alltag diskriminiert […]

  3. […] Vgl. >> LSBTI in Südafrika – Von der Verfassung geschützt, … […]

  4. […] > LSBTI in Südafrika – Von der Verfassung geschützt, im Alltag diskriminiert […]

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