SÜDAFRIKA – Rücktritt vom Rücktritt

Südafrika distanziert sich nun doch nicht vom Internationalen Strafgerichtshof. Und das ist gut so. Denn das Gericht ist notwendiger denn je. Kordula Doerfler* berichtet und kommentiert:

Der Internationale Strafgerichtshof [IStGH] in Den Haag steht für eine hehre Idee. Zum ersten Mal gibt es seit seiner Gründung im Jahr 2002 ein Gremium der Staatengemeinschaft, das weltweit Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit ahndet, neuerdings auch das Delikt des Angriffskrieges. Nach dem Versagen der Vereinten Nationen (UN) vor und während des Völkermordes in Ruanda entstand er aus dem Impetus des „nie wieder“: Endlich sollen schwere Menschenrechtsverletzungen nicht mehr ungesühnt bleiben, die Täter nicht mehr straffrei ausgehen. In der Entwicklung des Völkerrechts ist das ein enormer Fortschritt.

Immerhin über 120 Länder haben das Römische Statut für den Strafgerichtshof (IStGH) aus dem Jahr 1998 unterzeichnet, also mehr als die Hälfte der 193 UN-Staaten. Doch nun laufen ihm die Mitglieder davon, so scheint es auf den ersten Blick. Drei afrikanische Staaten, Südafrika, Burundi und Gambia haben Ende vergangenen Jahres ihren Austritt erklärt, von einem drohenden afrikanischen Massenexodus ist seither die Rede. Auch die Afrikanische Union hat ihren Mitgliedern empfohlen, den Gerichtshof zu verlassen. Doch die sind durchaus gespalten in der Frage.

Anfangs unterstützten viele afrikanische Länder die Gründung des Gerichts, allen voran das neue demokratische Südafrika von Nelson Mandela. Seine politischen Erben im Afrikanischen Nationalkongress [ANC ] aber achten die Institution gering. Und doch hat das Land nun seinen Austrittsbeschluss rückgängig gemacht.

Die südafrikanische Justiz ist auch unter Präsident Jacob Zuma noch so unabhängig, dass das Oberste Gericht es wagte, den Rückzug für null und nichtig zu erklären.

Er müsse vom Parlament abgesegnet werden, argumentierten die Richter. Die ANC-Spitze nahm es wutschnaubend zur Kenntnis, allerdings verfügt sie im Parlament über eine Zweidrittelmehrheit.

Was Südafrikas heutige Regierende von dem Gericht halten, haben sie der Welt längst gezeigt. Der ANC sorgte dafür, dass der sudanesische Präsident Omar al-Baschir im Jahr 2015 an einem Gipfel der Afrikanischen Union teilnehmen und dann sicher wieder nach Hause reisen konnte. Dabei hätte Südafrika den per internationalem Haftbefehl gesuchten Diktator an Den Haag ausliefern müssen, eine eklatante Missachtung des Gerichts.

Kein Wunder also, dass einige der Gründe, die die Abtrünnigen vortragen, in Afrika durchaus auf Resonanz stoßen. Immerhin 34 afrikanische Staaten haben das Statut unterzeichnet, aber auch neun der zehn Ermittlungsverfahren, die das Gericht bisher angestrengt hat, richten sich gegen Afrikaner. Ein klarer Fall von Rassismus also? Der Vorwurf hallt immer wieder durch den Kontinent, sonderlich stichhaltig ist er nicht. Es steht außer Frage, dass in Afrika nach wie vor besonders viele schwere Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen werden und dass viele Länder zu unabhängiger Rechtsprechung gar nicht in der Lage sind.

Afrikanische Staaten haben auch selbst den IStGH angerufen, etwa im Fall des kongolesischen Milizenchefs Thoma Lubanga, der tatsächlich als erster Kriegsverbrecher verurteilt wurde.

Chefanklägerin ist derzeit, ganz nebenbei, Fatou Bensouda aus Gambia. Die profilierte Juristin kommt also aus eben jenem Land, das gerade einen Despoten aus dem Amt gejagt hat, der nach verlorener Wahl nicht weichen wollte. Nach dem Machtwechsel hat auch Gambia angekündigt, dass es dem Internationalen Strafgerichtshof wieder beitreten werde. Von einem Massenexodus kann also keine Rede sein. Das ändert aber nichts daran, dass das Gericht seine Legitimation immer wieder erklären und unter Beweis stellen muss.

Die Kritik aus Afrika ist insofern schwerwiegend, als sie die gravierenden Geburtsfehler des IStGH noch einmal grell beleuchtet. Er kann sich seine Fälle nicht selbst aussuchen, sondern Ermittlungen nur dann einleiten, wenn ihn ein Land anruft oder der UN-Sicherheitsrat einen Fall an ihn verweist. Und weder die USA noch China, also zwei ständige Mitglieder des UN-Sicherheitsrates, sind ihm beigetreten, auch Russland hat seine Unterschrift wieder zurückgezogen. Warum also ein Gericht anerkennen, das die Großmächte ignorieren?

Und warum ahndet es so furchtbare Verbrechen wie die des „Islamischen Staates“ nicht? Formaljuristisch lautet die Antwort: Weil Syrien und der Irak ebenfalls dem Statut nicht beigetreten sind. Im Falle Syriens wäre auch im Sicherheitsrat keinerlei Einigkeit zu erzielen. Der Strafgerichtshof ist, wie die Vereinten Nationen, ein Spielball der Politik. Überflüssig macht ihn auch das noch lange nicht. Im Gegenteil, gerade weil seine Gegner weltweit frohlocken, gerade weil ihn verbrecherische Potentaten fürchten, ist er notwendiger als je zuvor. Für viele Opfer ist er die einzige Hoffnung, dass Diktatoren und Milizenchefs nicht einfach straflos davonkommen, wenn sie morden, foltern, brandschatzen und vergewaltigen lassen.

*Kordula Doerfler, Leitartikel, Frankfurter Rundschau 13.03.2017.

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