Christian Bommarius: „Wehe aber allen …“

Heute vor 60 Jahren fällte der Bundesgerichtshof ein skandalöses Urteil gegen die Sinti und Roma. Christian Bommarius* erinnert in einem Beitrag in einer überregionalen Tageszeitung, den wir im Folgenden zur Diskussion stellen:

Über die betrüblichen Eigenschaften der Flüchtlinge, die seit Monaten zu Hunderttausenden in die Bundesrepublik gelangen, postete in diesen Tagen vermutlich ein Wähler der AfD, ein Pegida-Anhänger oder Neonazi die Sätze: „Sie neigen, wie die Erfahrung zeigt, zur Kriminalität, besonders zu Diebstählen und Betrügereien, es fehlen ihnen vielfach die sittlichen Antriebe der Achtung vor fremden Eigentum, weil ihnen wie primitiven Urmenschen ein ungehemmter Okkupationstrieb eigen ist.“

Die rassistische Haltung des Autors ist offensichtlich, der als Erklärung allein Ressentiments zu bieten hat. Allerdings wurden die Worte nicht von einem Rassisten der Gegenwart auf Facebook veröffentlicht, sondern in einem Urteil des IV Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BHG) von 1956, und sie bezogen sich allein auf die Sinti und Roma.

Das Urteil, das am heutigen Donnerstag [7. Januar 2016] vor genau 60 Jahren, am 7. Januar 1956 erging, war eines der skandalösesten in der an skandalösen Entscheidungen reichen Frühgeschichten des höchsten deutschen Zivil- und Strafgerichts. Mit ihm verweigerte der BGH Sinti und Roma die Entschädigung für die in der Nazi-Zeit erlittene Verfolgung.

Die Ausgrenzungs- und Umsiedlungspolitik der Nazis, hieß es damals, sei zumindest bis 1943 nicht durch deren Rassenwahn motiviert gewesen, sondern Teil von „üblichen polizeilichen Präventivmaßnahmen“. Zur Begründung erklärten die BGH-Richter, wegen der Eigenart des Volkes habe es schon immer Maßnahmen gegen die „Zigeunerplage“ gegeben.

Eine rassische Verfolgung erkannte der BGH in dem Urteil erst ab Anfang 19a43 an. Mit dem Erlass von SS-Reichsleiter Heinrich Himmler, die „Zigeuner“ entweder nach Auschwitz zu deportieren oder unfruchtbar zu machen, sei ein „Wendung“ eingetreten, da es nun um die „gänzliche Ausrottung“ gegangen sei.

Zwar hat der BGH im Jahr 1963 doch noch anerkannt, dass die Verfolgung der Sinti und Roma auch schon vor 1943 rassistische Gründe gehabt haben könnte. Damit konnten Überlebende entsprechende Entschädigungen erhalten. Allerdings stellen die Karlsruher Richter die rassistischen Gründe nun aber nur neben die weiterhin akzeptierten, vermeintlich polizeilichen Erwägungen. Eine inhaltliche Distanzierung von dem 1956er Urteil war darin nicht enthalten.

Bas BGH-Urteil entfaltet keine rechtliche Wirkung mehr, aber es spukt noch in den Köpfen

Die Entscheidung entfaltet heute keine Rechtswirkung mehr. Die gegenwärtige BGH-Präsidentin Bettina Limperg hat im Frühjahr dieses Jahres sogar ihre Scham über den Rassismus der damaligen Richter bekundet. Und dennoch wird niemand bestreiten, der in diesen Monaten die Berichte über die „Flüchtlinge aus dem Balkan“ und deren vermeintlichen Asylmissbrauch aufmerksam verfolgt, dass der Blick auf Sinti und Roma bis heute von dem höchstrichterlichen Bild der „Landplage“ beherrscht wird, deren Ausbreitung zu fürchten und mit allen Mitteln zu verhindern ist.

Nach Angaben der Bundesregierung waren im ersten Quartal des vergangenen Jahres 91 Prozent der Asylbewerber aus Serbien Roma, gefolgt von Mazedonien (72 Prozent) und Bosnien-Herzegowina (60 Prozent). Alle drei Staaten wurden inzwischen zu „sicheren Herkunftsländern“ erklärt, also zu Ländern, deren Bewohner in Deutschland grundsätzlich keinen Anspruch auf Asyl [hätten. Über diese Staaten – aber auch über andere Balkan-Länder wie insbesondere Ungarn – ist bekannt, dass der Antiziganismus dort zur Alltagskultur gehört und den dort lebenden Roma staatlicher Schutz willkürlich verweigert wird.

Obdachlosigkeit, Arbeitslosigkeit, Vertreibung, keine Registrierung als Staatsbürger, keine Gesundheitsversorgung, Ausgrenzung von Kindern aus dem Schulsystem – die eine Frage ist, ob diese Diskriminierung nicht genügen sollte, um einen Asylanspruch in Deutschland zu begründen, aber eine ganz andere, mit welchen Begründungen ihnen der Schutz vorenthalten wird. Ihre Beschimpfung als „Asylmissbraucher“ ist noch eine der freundlicheren Formen der Zurückweisung, die sie in diesem Land nicht nur von ausländerfeindlichen Politikern der AfD, durchgeknallten Pegida-Demonstranten und pöbelnden Neonazis zu erwarten haben. Stimmen hingegen, die auf die trostlose Lage der Roma in ihren sogenannten Heimatländern verweisen und sie vor ihrer Diffamierung als „Landplage“ in Schutz nehmen, sind nur selten und noch seltener laut und deutlich zu vernehmen.

Das schändliche BGH-Urteil von 1956 entfaltet heute keine rechtliche Wirkung mehr, aber in den Köpfen der Bevölkerung spuken die höchstrichterlichen Ressentiments über die „Zigeuner“ bis heute herum. Es gilt das Wort des deutschen Romantikers Achim von Arnim (1781-1831), der in der Novelle „Isabella von Ägypten“ dem geschundenen Volk ein literarisches Denkmal setzte: „Sie zogen durch Kleinasien nach Europa und nahmen ihre Schätze mit sich, und so lange diese dauerten, waren sie überall willkommen; wehe aber allen Armen in der Fremde.“

*Christian Bommarius, „Wehe aber allen Armen in der Fremde“, in: FrankfurterRundschau 07.01.2016, 31

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Kommentare zu »Christian Bommarius: „Wehe aber allen …“«

  1. Vielen Dank für die Veröffentlichung dieses sehr lesens- und verbreitenswerten Artikels von Christian Bommarius auf Ihrer Homepage.
    Es kann nicht genug darauf hingewiesen werden, welcher scharfe, vernichtende Wind den Roma-Minderheiten, die deutschen Sinti und Roma mit eingeschlossen, nicht nur immer noch, sondern mittlerweile wieder zunehmend – ohne nennenswerten Widerstand aus der deutschen Bevölkerung – entgegen weht. Besonders bestürzend empfinde ich, dass er auch von deutschem Boden ausgeht, als hätten wir keine historisch begründete Verpflichtung zum Schutz gerade dieser Menschen.

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